Kontakte des Bezirksgerichts Perovsky. Bezirksgericht Perovsky

Alle Dokumente werden dem Gericht in der nach dem Vorsitzenden des Gerichts benannten Sudan-Rezeption vorgelegt. Auch Klageschriften, Berufungsklagen gegen Amtshandlungen, Sachverhaltsbehauptungen und sonstige gerichtseinleitende Rechtsbekundungen können bei einem Richtertermin eingereicht werden. (siehe Sprechzeiten für Zivilrichter).

Unterlagen verfahrenstechnisch Charakter kann verklagt werden persönlich oder durch einen Vertreter aufgrund einer Vollmacht an der Rezeption des Gerichts (ehemals Gerichtsexpedition) während der Öffnungszeiten Gerichtsarbeit (Büro Nr. 102); per Post, per Fax und E-Mail (mit Einschränkungen im Zusammenhang mit der Anforderung der geltenden Gesetzgebung an die Schriftform des Dokuments, bitte beachten Sie, dass die empfangene per E-Mail und per Fax, die Korrespondenz wird einmal täglich während des Arbeitstages des Gerichts überprüft), über die elektronische Rezeption des Gerichts (gemäß den Vorschriften)

Anträge für bei Gericht anhängige Verfahren werden mindestens einen Werktag vor der Gerichtsverhandlung beim Gericht eingereicht. Bewerbungen, die nicht die Unterschrift des Bewerbers enthalten, werden nicht berücksichtigt.

Gemäß Art. 320 Zivilprozessordnung Russische Föderation(im Folgenden als Zivilprozessordnung der Russischen Föderation bezeichnet) Entscheidungen des erstinstanzlichen Gerichts, die nicht rechtskräftig geworden sind, können gemäß den in Kapitel 39 der Zivilprozessordnung vorgesehenen Regeln angefochten werden der Russischen Föderation.

Das Recht, gegen eine Gerichtsentscheidung Berufung einzulegen, steht den Parteien und anderen am Verfahren beteiligten Personen zu. Das Recht, Berufung einzulegen, steht dem am Verfahren beteiligten Staatsanwalt zu. Auch Personen, die am Verfahren nicht beteiligt waren und deren Rechte und Pflichten vom Gericht geklärt wurden, haben das Recht, Berufung einzulegen.

Gemäß Art. 320.1 der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation werden Berufungen und Anträge gegen Entscheidungen von Richtern der Stadt Moskau vom Bezirksgericht geprüft; über Entscheidungen der Bezirksgerichte Moskaus – durch das Gericht einer Bundesstadt (Moskauer Stadtgericht).

Einsprüche und Klagen werden bei dem Gericht eingereicht, das die Entscheidung getroffen hat. Unmittelbar bei der Berufungsinstanz eingegangene Beschwerden und Eingaben unterliegen der Weiterleitung an das Gericht, das die Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise gemäß den Anforderungen des Art. getroffen hat. 325 der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation.

Berufungen und Anträge können innerhalb eines Monats ab dem Datum der endgültigen Gerichtsentscheidung eingereicht werden, sofern in der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation keine anderen Fristen festgelegt sind.

Anforderungen an den Inhalt von Einsprüchen und Vorträgen sind in Art. 322 Zivilprozessordnung der Russischen Föderation.

    Beschluss vom 2. Dezember 2015 im Fall Nr. 2-3494/2015

    Beschluss vom 31. August 2015 im Fall Nr. 5-1933/2015

    TT.MM.JJJJ, um 03 Uhr. 30 Min., um:<адрес>Als Ergebnis der Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Migrationsgesetzgebung durch Mitarbeiter der Abteilung für innere Angelegenheiten im Moskauer Bezirk Kosino-Ukhtomsky wurde eine Gruppe identifiziert. VOLLSTÄNDIGER NAME1, TT.MM.JJJJ, Geburtsjahr, auf dem Territorium der Russischen Föderation angekommen, TT.MM.JJJJ, der sich nach Ablauf der festgelegten Aufenthaltsdauer bis TT.MM.JJJJ der Ausreise aus der Russischen Föderation entzogen hat , und verstößt damit gegen Absatz 2 des Art....

    Entscheidung vom 31. August 2015 im Fall Nr. 2-5623/2015

    Perowski Bezirksgericht(Moskauer Stadt) - Zivil

    Verpflichten Sie die Zweigstelle der Bundeshaushaltsbehörde „Bundeskatasterkammer des Föderalen Dienstes für staatliche Registrierung von Kataster und Kartographie“ dazu<адрес>die Immobilie im Katasterregister eintragen Immobilie: Nichtwohngebäude, Garagenbox Nr. lit. GB, Etage 1.3, Keller, Gesamtfläche 71,8 m², einschließlich Nebenfläche 22,8 m², Hauptfläche 24,6 und 24,4 m², Standort: Moskau,<адрес>, GSK „Vityaz“...

    Beschluss vom 31. August 2015 im Fall Nr. 5-1930/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Verwaltungsgericht

    TT.MM.JJJJ, um 16 Uhr. 00 Min., um:<адрес>Als Ergebnis der Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Migrationsgesetzgebung identifizierten Mitarbeiter der Abteilung des Föderalen Migrationsdienstes Russlands für die Stadt Moskau im Bezirk Novogireevo einen Bürger VOLLSTÄNDIGER NAME4 TT.MM.JJJJ Geburtsdatum, der in der Russische Föderation TT.MM.JJJJ in einer Weise, für die kein Visum erforderlich ist, die nicht über Dokumente verfügt, die ihr Recht zum Aufenthalt in der Russischen Föderation bestätigen. Somit verstieß VOLLSTÄNDIGER NAME10 gegen die Anforderungen von Artikel 2, 10 des Bundesgesetzes vom 25. Juli 2002...

    Entscheidung vom 28. August 2015 im Fall Nr. 2-4962/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Erkennen Sie ein Fahrzeug als herrenlos – einen Daewoo Nexia, Limousine, Pkw, staatliches Kennzeichen U 928 RT 199, dunkel Blau, und übergeben Sie das angegebene Fahrzeug an die Stadt VOLLSTÄNDIGER NAME4, als Eigentümer, vertreten durch<адрес>Perowo. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats Berufung beim Moskauer Stadtgericht über das Bezirksgericht Perovsky der Stadt VOLLSTÄNDIGER NAME4 eingelegt werden. Richterin: Stepanova N.L....

    Entscheidung vom 28. August 2015 im Fall Nr. 2-4921/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Ansprüche auf Inkasso von Zahlungen für Wohnraum und Nebenkostenabrechnungen, Wärme und Strom

    Die Ansprüche von Promelektromontazh OJSC gegen FULL NAME1 auf Einziehung von Zahlungsrückständen für Versorgungsleistungen bleiben unbefriedigt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats beim Moskauer Stadtgericht Berufung eingelegt werden. Richter N.L. Stepanowa...

    Entscheidung vom 27. August 2015 im Fall Nr. 2-3958/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Sonstige Ansprüche

    Nehmen Sie in den Erbschaftsnachlass der Immobilie Vollständiger Name 2 Zimmer Nr. mit einer Fläche von 14,6 m² in einer Zweizimmerwohnung an der Adresse auf:<адрес>. Erkennen Sie für VOLLSTÄNDIGEN NAME3 das Eigentumsrecht durch Erbschaft an Zimmer Nr. mit einer Fläche von 14,6 qm an. in einer Wohnung in:<адрес>Gegen die Entscheidung können die Parteien innerhalb eines Monats nach ihrer endgültigen Annahme beim Moskauer Stadtgericht Berufung einlegen. Richterin: Stepanova N.L....

    Entscheidung vom 27. August 2015 im Fall Nr. 2-4946/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Sonstige Ansprüche

    Erkennen Sie für VOLLSTÄNDIGEN NAME1 den Eigentümer des Parkplatzes Nr. im Parkhaus an, der sich an der Adresse befindet:<адрес>. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats beim Moskauer Stadtgericht Berufung eingelegt werden. Richterin: Stepanova N.L....

    Entscheidung vom 26. August 2015 im Fall Nr. 2-5834/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Sonstige Ansprüche

    <адрес>, Zimmer I, Erdgeschoss Nr., Fläche 16,0 qm. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats beim Moskauer Stadtgericht Berufung eingelegt werden. Richterin: Stepanova N.L....

    Entscheidung vom 26. August 2015 im Fall Nr. 2-3401/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Sonstige Ansprüche

    Den Ansprüchen von Vollname 3 bis Vollname 2 auf Anerkennung als Wohnraumentzug und Abmeldung wird entsprochen. Erkennen Sie an, dass VOLLSTÄNDIGER NAME2 das Recht zur Nutzung von Wohnraum an der Adresse verloren hat:<адрес>. Die Entscheidung ist Grundlage für die Abmeldung des vollständigen Namens 2 unter der Adresse:<адрес>. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats Berufung beim Moskauer Stadtgericht über das Moskauer Bezirksgericht Perovsky eingelegt werden. Richterin: Stepanova N.L....

    Urteil vom 26. August 2015 im Fall Nr. 2-4076/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Sonstige Ansprüche

    Der Kläger, VOLLSTÄNDIGER NAME1, reichte beim Moskauer Bezirksgericht Perovsky eine Klage gegen die Beklagte OJSC Narodny Kredit Bank auf Rückforderung von Geldern aus einem Bankeinlagenvertrag ein. TT.MM.JJJJ Die Parteien, die nicht beantragt haben, dass der Fall in ihrer Abwesenheit verhandelt wird, und denen Datum, Ort und Uhrzeit der Gerichtsverhandlung an ihrem Wohnort ordnungsgemäß mitgeteilt wurden, sind nicht vor Gericht erschienen. TT.MM...

    Entscheidung vom 26. August 2015 im Fall Nr. 2-5832/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Sonstige Ansprüche

    Die Ansprüche werden teilweise befriedigt. Umzug mit VOLLSTÄNDIGEM NAME1 in die Wohnung an der Adresse: Moskau,<адрес>. Vollständiger Name 2 verpflichten, Vollständiger Name 1 bei der Nutzung von Wohnräumen an der Adresse Moskau nicht zu behindern,<адрес>. Verpflichten Sie Vollständiger Name 2, Vollständiger Name 1 einen Satz Schlüssel für die Wohnung an folgende Adresse zu übergeben:<адрес>. Die übrigen Ansprüche bleiben unbefriedigt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats beim Moskauer Stadtgericht Berufung eingelegt werden. Richterin: Stepanova N.L....

    Entscheidung vom 26. August 2015 im Fall Nr. 2-5833/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Sonstige Ansprüche

    Erkennen Sie für VOLLSTÄNDIGEN NAME1 den Eigentümer des Parkplatzes Nr. an, der sich an folgender Adresse befindet:<адрес>, Zimmer II, Erdgeschoss Nr., Fläche 15,3 qm. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats beim Moskauer Stadtgericht Berufung eingelegt werden. Richterin: Stepanova N.L....

    Entscheidung vom 26. August 2015 im Fall Nr. 2-5831/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Sonstige Ansprüche

    Erkennen Sie für VOLLSTÄNDIGEN NAME1 den Eigentümer des Parkplatzes Nr. an, der sich an folgender Adresse befindet:<адрес>, Zimmer II, Erdgeschoss Nr., Fläche 13,3 qm. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats beim Moskauer Stadtgericht Berufung eingelegt werden. Richterin: Stepanova N.L....

    Entscheidung vom 26. August 2015 im Fall Nr. 2-5821/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Sonstige Ansprüche

    Erkennen Sie für VOLLSTÄNDIGE NAME1 den Besitz des Parkplatzes Nr. mit einer Gesamtfläche von 14,0 m² im Garagenkomplex Nr. 1, Etage, an:<адрес>Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats beim Moskauer Stadtgericht Berufung eingelegt werden. Richterin: Stepanova N.L....

    Entscheidung vom 26. August 2015 im Fall Nr. 2-5820/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Sonstige Ansprüche

    Erkennen Sie für VOLLSTÄNDIGEN NAME1 den Besitz des Parkplatzes Nr. im Parkhaus an der Adresse an:<адрес>, Etage 2, Räumlichkeiten Nr. XIII. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats beim Moskauer Stadtgericht Berufung eingelegt werden. Richterin: Stepanova N.L....

    Beschluss vom 25. August 2015 im Fall Nr. 5-1906/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Verwaltungsgericht

    TT.MM.JJJJ, um 09 Uhr. 00 Min., um:<адрес>als Ergebnis der Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Migrationsgesetzgebung durch Mitarbeiter des Innenministeriums Russlands für<адрес>Im Bezirk Ivanovskoye wurde ein Staatsbürger Tadschikistans, VOLLSTÄNDIGER NAME1., TT.MM.JJJJ, Geburtsdatum identifiziert, der auf visumfreie Weise in die Russische Föderation eingereist ist und nach Ablauf der festgelegten Aufenthaltsdauer TT.MM.JJJJ, der Ausreise aus der Russischen Föderation entgangen ist, was einen Verstoß gegen Absatz 2 des Art.... darstellt.

    Entscheidung vom 25. August 2015 im Fall Nr. 2-4908/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Sonstige Ansprüche

    Bei der Befriedigung der Ansprüche VOLLSTÄNDIGER NAME1 gegenüber dem Bundesstaat Haushaltsinstitution„Bundeskatasterkammer des Föderalen Dienstes für staatliche Registrierung, Kataster und Kartographie“ (FSBI „FKP Rosreestr“), vertreten durch die Moskauer Zweigstelle der FGBU „FKP Rosreestr“, LLC „Ipoteka Credit“ über die Verpflichtung zur Beseitigung der Belastung von Wohngebäuden Räumlichkeiten in Form einer Hypothek - verweigern. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats Berufung beim Moskauer Stadtgericht eingelegt werden. Richterin Stepanova N.L....

    Entscheidung vom 25. August 2015 im Fall Nr. 2-4636/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Sonstige Ansprüche

    Die Ansprüche der staatlichen haushaltspolitischen Berufsbildungseinrichtung der Moskauer Hochschule für Automatisierung und Informationstechnologien Nr. 20 in Moskau gegen FULL NAME1 auf Ersatz des durch den Arbeitnehmer verursachten Schadens werden befriedigt. Von VOLLSTÄNDIGEM NAME1 zugunsten der staatlichen haushaltspolitischen Berufsbildungseinrichtung Moskau, Hochschule für Automatisierung und Informationstechnologien Nr. 20 Moskau, als Entschädigung für den verursachten Schaden 103.061 Rubel zurückzufordern. 39 Kopeken, sowie eine staatliche Abgabe von 3261 Rubel...

    Entscheidung vom 25. August 2015 im Fall Nr. 2-4914/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Sonstige Ansprüche

    Behauptet beim Notar den vollständigen Namen4<адрес>VOLLSTÄNDIGER NAME2 bezüglich der Anerkennung der Handlungen des Notars als rechtswidrig – Urlaub ohne Genugtuung. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats Berufung beim Moskauer Stadtgericht über das Bezirksgericht Perovsky eingelegt werden<адрес>. Richterin: Stepanova N.L....

    Entscheidung vom 24. August 2015 im Fall Nr. 2-4671/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Zum Schutz der Verbraucherrechte. - aus Verträgen im Bereich Handel, Dienstleistungen etc.

    Um die Ansprüche von FULL NAME1 gegen CJSC „MD PROJECT 2000“ zum Schutz der Verbraucherrechte zu befriedigen – ablehnen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats beim Moskauer Stadtgericht Berufung eingelegt werden. Richterin: Stepanova N.L....

    Entscheidung vom 21. August 2015 im Fall Nr. 2-4910/2015

    Bezirksgericht Perovsky (Stadt Moskau) – Zivilrecht

    Der Kern des Streits: Über die Anerkennung einer beweglichen Sache als herrenlos und die Anerkennung des kommunalen Eigentumsrechts an einer herrenlosen unbeweglichen Sache

    Um ein Fahrzeug als herrenlos zu erkennen - ein VAZ-2104-Auto, staatliches Kennzeichen M 408 UH 90, Pkw, blau, Limousine. Erkennen Sie den Besitz der Stadt Moskau für ein Fahrzeug an – ein VAZ-2104-Auto, staatliches Kennzeichen M 408 UH 90, Pkw, blau, Limousine. Übergabe an die Stadt Moskau, als Eigentümer, vertreten durch die Bezirksverwaltung Nowogirejewo, eines Fahrzeugs – ein Auto VAZ-2104, staatliches Kennzeichen M 408 UH 90, ein Pkw, blau, Limousine...